Allgemein

Was tun nach einem Verkehrsunfall? Die wichtigsten Schritte für Geschädigte

Ein Verkehrsunfall passiert meist völlig unerwartet. Innerhalb weniger Sekunden entsteht eine Situation, in der viele Betroffene nicht wissen, was sie zuerst tun sollen: Muss ich die Polizei rufen? Welche Daten brauche ich vom Unfallgegner? Welche Fotos sollte ich aufnehmen? Und wann sollte der Fahrzeugschaden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter begutachtet werden?

Wer sich unmittelbar nach dem Zusammenstoß fragt „Was tun nach Verkehrsunfall?“, sollte vor allem strukturiert vorgehen. Zuerst stehen die Sicherheit aller Beteiligten und die Versorgung möglicher Verletzter im Vordergrund. Anschließend sollten Sie den Unfallhergang und die entstandenen Schäden möglichst sorgfältig dokumentieren.

Gerade bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann eine gute Beweissicherung für die spätere Schadenregulierung wichtig sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie nach einem Verkehrsunfall tun sollten und worauf es bei der Dokumentation Ihres Fahrzeugschadens ankommt.

Was tun nach Verkehrsunfall? Die wichtigsten Schritte im Überblick

Nach einem Unfall sollten Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:

    1. Unfallstelle absichern und Warnblinkanlage einschalten.
    2. Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
    3. Bei Verletzten Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 wählen.
    4. Je nach Unfallsituation die Polizei verständigen.
    5. Daten mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen.
    6. Unfallstelle und beteiligte Fahrzeuge fotografieren.
    7. Kontaktdaten möglicher Zeugen aufnehmen.
    8. Unfallhergang möglichst genau dokumentieren.
    9. Fahrzeugschaden vor einer Reparatur ausreichend dokumentieren und fachgerecht einschätzen lassen.
    10. Weitere Schritte zur Schadenregulierung prüfen.

Diese Reihenfolge hilft dabei, in der oft hektischen Situation nichts Wesentliches zu vergessen. Nach § 34 StVO müssen Unfallbeteiligte unter anderem unverzüglich halten, den Verkehr sichern, sich über die Unfallfolgen vergewissern und Verletzten helfen. Bei geringfügigem Schaden ist die Unfallstelle unverzüglich freizumachen.

Unfallstelle sichern und erste Maßnahmen treffen

Direkt nach einem Verkehrsunfall hat die Sicherheit aller Beteiligten oberste Priorität. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie anschließend die Unfallstelle. Ziehen Sie möglichst vor dem Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf.

Sind Personen verletzt, leisten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe und verständigen Sie über die Notrufnummer 112 den Rettungsdienst.

Auch wenn nur ein Sachschaden entstanden ist, dürfen Sie den Unfallort nicht einfach verlassen. Die Straßenverkehrs-Ordnung regelt ausdrücklich die Pflichten von Unfallbeteiligten, einschließlich der erforderlichen Feststellungen zu Person, Fahrzeug und Unfallbeteiligung.

Wann sollte die Polizei gerufen werden?

Nicht bei jedem kleinen Blechschaden ist eine polizeiliche Unfallaufnahme erforderlich. Die Polizei sollte insbesondere bei Verletzten, größeren Sachschäden, Unfallflucht oder Streitigkeiten zwischen den Beteiligten verständigt werden. Bei Miet- und Firmenfahrzeugen können zudem vertragliche Vorgaben bestehen, die eine polizeiliche Aufnahme verlangen.

Wichtig ist eine häufige Fehlannahme: Die Polizei entscheidet nicht abschließend darüber, wer zivilrechtlich für den entstandenen Schaden haftet. Sie nimmt den Unfall auf und dokumentiert mögliche Verkehrsverstöße. Die Haftungsfrage ist davon zu unterscheiden.

Bei einem geringfügigen Schaden sollten die Fahrzeuge – sobald die notwendigen Feststellungen getroffen wurden – aus dem Verkehrsbereich entfernt werden. Dies ist auch in § 34 StVO vorgesehen.

Welche Daten sollten Sie unbedingt austauschen?

Ist die Unfallstelle gesichert und sind mögliche Verletzte versorgt, sollten Sie die wichtigsten Informationen zum Unfall festhalten.

Notieren beziehungsweise dokumentieren Sie insbesondere:

    • Name und Anschrift der Unfallbeteiligten
    • Kontaktdaten
    • amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
    • Angaben zu Fahrer und Fahrzeughalter, sofern diese nicht identisch sind
    • Versicherungsdaten, soweit vorhanden
    • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
    • Kontaktdaten möglicher Zeugen

Unfallbeteiligte müssen auf Verlangen unter anderem ihren Namen und ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen und nach bestem Wissen Angaben zur Haftpflichtversicherung machen.

Hilfreich kann zusätzlich ein Europäischer Unfallbericht sein. Darauf lassen sich die wichtigsten Informationen strukturiert festhalten und der Unfallhergang skizzieren. Auch der ADAC empfiehlt, nach einem Unfall die Daten der Beteiligten auszutauschen und den Unfallbericht auszufüllen.

Vermeiden Sie vorschnelle Erklärungen zur Schuldfrage. Konzentrieren Sie sich zunächst darauf, die tatsächliche Situation und den Unfallhergang sachlich zu dokumentieren.

Gibt es unabhängige Zeugen, sollten Sie deren Kontaktdaten möglichst noch an der Unfallstelle aufnehmen.

Warum Fotos und Beweise entscheidend sind

Eine sorgfältige Fotodokumentation kann für die spätere Beurteilung eines Verkehrsunfalls sehr wertvoll sein. Dabei sollten Sie nicht ausschließlich Nahaufnahmen einzelner Kratzer oder Dellen anfertigen.

Beginnen Sie möglichst mit Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallsituation.

    • die Position der beteiligten Fahrzeuge
    • die Unfallstelle aus mehreren Perspektiven
    • den Straßenverlauf und die Fahrspuren
    • relevante Verkehrszeichen oder Ampeln
    • sichtbare Spuren auf der Fahrbahn
    • Splitter oder abgebrochene Fahrzeugteile
    • die beschädigten Fahrzeugbereiche
    • anschließend die einzelnen Schäden aus unterschiedlichen Entfernungen und Winkeln

Solche Aufnahmen können später dabei helfen, die Situation an der Unfallstelle und die entstandenen Beschädigungen besser nachzuvollziehen. Auch der ADAC empfiehlt ausdrücklich, Beweisfotos aufzunehmen und mögliche Zeugen zu erfassen.

Ein typischer Fehler aus der Praxis

Viele Betroffene fotografieren ausschließlich die beschädigte Ecke ihres Fahrzeugs. Auf den Bildern ist dann beispielsweise ein Kratzer am Stoßfänger zu erkennen – nicht aber, wie die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Zusammenstoß zueinander standen.

Sinnvoll ist deshalb eine Kombination aus Übersichtsaufnahmen, Aufnahmen aus mittlerer Entfernung und Detailfotos.

Die eigenen Fotos von der Unfallstelle ersetzen allerdings keine technische Schadenfeststellung. Ein Fahrzeug kann unfallbedingt beschädigt sein, obwohl bestimmte Schäden von außen zunächst nicht oder nur eingeschränkt erkennbar sind.

Wann sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist für Geschädigte häufig schwer einzuschätzen, wie hoch der tatsächliche Fahrzeugschaden ist.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Nach einem Auffahrunfall zeigt die Stoßfängerverkleidung äußerlich vielleicht nur Kratzer und eine leichte Verformung. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch schließen, dass ausschließlich die Verkleidung beschädigt wurde. Je nach Schadenereignis können dahinterliegende Bauteile betroffen sein. Bei modernen Fahrzeugen können zudem Sensoren und weitere technische Komponenten im Schadenbereich liegen.

Ein Schadengutachten kann – abhängig vom konkreten Schadenfall – unter anderem folgende Punkte dokumentieren und bewerten:

    • Art und Umfang der unfallbedingten Beschädigungen
    • erforderlichen Reparaturweg
    • voraussichtliche Reparaturkosten
    • Wiederbeschaffungswert
    • Restwert im Totalschadenfall
    • mögliche merkantile Wertminderung
    • weitere technisch relevante Schadenpositionen

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen, wenn ein Gutachten zur Schadenfeststellung erforderlich ist. Bei geringfügigen Schäden kann dagegen ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sein. Der ADAC nennt aktuell bei Bagatellschäden eine Größenordnung von etwa 1.000 Euro. Die tatsächliche Einordnung hängt jedoch vom konkreten Schaden ab.

Gerade für Laien ist die tatsächliche Schadenhöhe unmittelbar nach einem Unfall häufig nicht zuverlässig einzuschätzen. Ein äußerlich kleiner Schaden muss technisch nicht zwangsläufig geringfügig sein.

Welche Rolle spielen Versicherung und Anwalt?

Nach der Dokumentation des Unfalls beginnt die eigentliche Schadenregulierung. Welche Versicherung der richtige Ansprechpartner ist, hängt von der Haftungssituation und dem konkreten Schadenfall ab.

Bei einem vollständig fremdverschuldeten Unfall werden Schadenersatzansprüche grundsätzlich gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht. Ist die Haftung zwischen den Beteiligten geteilt, kann die Regulierung entsprechend einer Haftungsquote erfolgen. Der ADAC weist ebenfalls darauf hin, dass bei einer möglichen Mitschuld gegebenenfalls auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung informiert werden sollte.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger liegt unsere Aufgabe in der technischen Feststellung und nachvollziehbaren Dokumentation des Fahrzeugschadens. Die rechtliche Beurteilung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist davon zu unterscheiden.

Bei einer unklaren Haftungssituation, Streit über die Schadenregulierung oder anderen rechtlichen Fragen kann die Beratung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll sein.

Häufige Fehler nach einem Unfall

Wer sich fragt „Was tun nach Verkehrsunfall?“, sollte nicht nur wissen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Ebenso wichtig ist es, typische Fehler zu vermeiden.

Nur den eigenen Schaden fotografieren

Einzelne Nahaufnahmen zeigen zwar die Beschädigung, dokumentieren aber nicht die gesamte Unfallsituation. Fotografieren Sie deshalb zusätzlich die Fahrzeugpositionen und die Umgebung.

Zeugen nicht erfassen

Gibt es unabhängige Zeugen, sollten deren Kontaktdaten möglichst direkt aufgenommen werden.

Den Schaden vorschnell als geringfügig einstufen

Ein äußerlich kleiner Schaden ist nicht automatisch ein Bagatellschaden. Gerade bei modernen Fahrzeugen können sich hinter Verkleidungen weitere beschädigte Komponenten befinden.

Das Fahrzeug reparieren lassen, bevor der Schaden ausreichend dokumentiert wurde

Ist der ursprüngliche Schaden nach Beginn der Reparatur nicht mehr vollständig nachvollziehbar, kann dies die spätere technische Beurteilung erschweren. Sorgen Sie deshalb vor Reparaturbeginn für eine ausreichende Dokumentation.

Vorschnell die Schuld anerkennen

Halten Sie den Unfallhergang sachlich fest und vermeiden Sie vorschnelle Schuldanerkenntnisse. Die Haftungsfrage sollte auf Grundlage des tatsächlichen Unfallgeschehens beurteilt werden.

Sich ausschließlich auf eine mündliche Absprache verlassen

Auch wenn sich die Beteiligten an der Unfallstelle zunächst einig erscheinen, sollten die wichtigsten Daten und der Unfallhergang schriftlich beziehungsweise fotografisch dokumentiert werden.

Was tun nach einem Verkehrsunfall? Die richtige Reihenfolge entscheidet

Nach einem Verkehrsunfall stehen zunächst die Sicherheit und die Versorgung möglicher Verletzter im Vordergrund. Anschließend sollten Sie die Unfallstelle und den Unfallhergang möglichst sorgfältig dokumentieren, die Daten der Beteiligten austauschen und mögliche Zeugen festhalten.

Danach geht es darum, den entstandenen Fahrzeugschaden fachgerecht einzuschätzen. Insbesondere bei einem unverschuldeten Unfall sollte geklärt werden, ob für die Schadenfeststellung ein Kostenvoranschlag ausreicht oder eine umfassendere Begutachtung sinnvoll und erforderlich ist.

Eine frühzeitige und nachvollziehbare Dokumentation schafft eine wichtige Grundlage für die weiteren Schritte nach dem Unfall.

Unfallgutachten in München anfragen

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall in München oder Umgebung und möchten Ihren Fahrzeugschaden unabhängig und fachgerecht dokumentieren lassen?

Haug Kfz-Gutachter unterstützt Sie bei der technischen Schadenaufnahme und erstellt ein nachvollziehbares Unfallgutachten. Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs kann nach Absprache flexibel erfolgen.

Häufige Fragen zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Muss ich nach jedem Verkehrsunfall die Polizei rufen?

Nein. Bei einem kleinen Sachschaden ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht grundsätzlich erforderlich. Bei Verletzten, größeren Schäden, Unfallflucht oder Streit zwischen den Beteiligten sollte die Polizei verständigt werden. Bei Miet- und Firmenfahrzeugen können zusätzliche vertragliche Vorgaben bestehen.

Welche Fotos sollte ich nach einem Unfall machen?

Fotografieren Sie zunächst die gesamte Unfallsituation und die Position der Fahrzeuge. Anschließend sollten Sie die Schäden aus verschiedenen Perspektiven dokumentieren. Auch Fahrbahnspuren, Splitter, Verkehrszeichen oder andere für den Unfallhergang relevante Details können wichtig sein.

Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall selbst einen Gutachter auswählen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen, sofern ein Gutachten zur Schadenfeststellung erforderlich ist. Bei geringfügigen Schäden kann dagegen ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sein.

Kann ein kleiner Kratzer einen größeren Schaden verbergen?

Das ist möglich. Insbesondere hinter Stoßfängerverkleidungen können weitere Bauteile oder technische Komponenten liegen. Ob tatsächlich ein verdeckter Unfallschaden vorliegt, muss am konkreten Fahrzeug geprüft werden.